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Mitwirkung bei der Umsetzung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Seit Dezember 2008 lädt das "Vorsorgezentrum für Kinder" alle in Thüringen wohnenden Eltern mit Kindern im Alter von vier Wochen bis sechs Jahren schriftlich zur jeweils anstehenden Untersuchung ein. Wenn Eltern eine "U-Untersuchung" versäumen, werden sie ebenfalls vom "Vorsorgezentrum für Kinder" schriftlich aufgefordert, die betreffende Untersuchung umgehend nachzuholen.

Wenn auch dann die "U-Untersuchung" unterbleibt oder bereits zwei "U-Untersuchungen" hintereinander nicht wahrgenommen wurden, wird darüber das Jugendamt informiert. Die Thüringer Jugendämter sind seit 01.01.2009 gesetzlich verpflichtet, die Gründe für die Nichtteilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen zu prüfen. Das bedeutet, eine Sozialarbeiter/in wird mit der betreffenden Familie Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls auch das Kind in Augenschein nehmen.

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