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Fliegende Bauwerke

Bei Fliegenden Bauten handelt es sich um bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Hierzu zählen z. B. Festzelte, Fahrgeschäfte, Tribünen, Überdachungen, Bühnen, Anlagen für artistische Vorführungen usw.

Für die rechtzeitige Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme von genehmigungspflichtigen Fliegenden Bauten nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-469
E-Mail: bauamt@ilm-kreis.de
Raum: 274
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