Vorschaltgesetz gekippt! 09.06.2017
Vorschaltgesetz gekippt!
"In der soeben stattgefunden Gerichtsverhandlung beim Thüringer Verfassungsgerichtshof wurde das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform für nichtig erklärt.", so Enders.
"Gleichzeitig hat das Gericht deutlich gemacht, dass der Gesamtprozess zur Gebietsreform dadurch nicht gestoppt worden ist und hat erklärt: ein Vorschaltgesetz kann erlassen werden, muss aber nicht. Bedenken gegen die Leitlinie der Landesregierung, insbesondere bezüglich der Mindesteinwohnerzahlen und Stärkung der zentralörtlichen Strukturen, hat das Gericht nicht geäußert. Ganz im Gegenteil, es hat der Landesregierung bestätigt, dazu gibt es keine Verfassungsrechtlichen Einwände.", so Enders.
"Allerdings hat man der Landesregierung ins Hausaufgabenheft geschrieben, dass bei der konkreten Neuordnung der Kommunen die 'individuelle Leistungsfähigkeit kommunaler Selbstverwaltung sowie historische und Landsmannschaftliche Zusammenhänge wie auch wirtschaftliche Verflechtungen' zu berücksichtigen sind. Und das schließt aus meiner Sicht nicht aus, dass auch die jetzige Leistungsfähigkeit zu Grunde zu legen ist.", so Petra Enders. "Das heißt, alle Punkte müssen in die Betrachtung einfließen und es muss eine umfassende und grundlegende Abwägung erfolgen. Im Ergebnis könnte es hierbei durchaus Abweichungen von den Prämissen der Leitlinien oder Ausnahmen geben."
"Verwundert und nicht nachvollziehbar ist für mich allerdings die Aussage des Gerichts, dass der Gesetzgeber für Landkreise keine Freiwilligkeitsphase im Rahmen der Neugliederung vorsehen muss. Ich sehe hier den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Wer den Kommunen eine Freiwilligkeitsphase einräumt, muss es - aus meiner Sicht - auch bei den Landkreisen tun. Hier bin ich wirklich auf die ausführliche Urteilsbegründung des Gerichts gespannt.", so die Landrätin des Ilm-Kreises.
"Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung den Referentenentwurf zum Neugliederungsgesetz nun noch einmal prüfen und nachbessern wird und gegenbenfalls Regelungen des Vorschaltgesetzes dort mit integriert, es zum Artikelgesetz entwickelt. Ursprünglich war geplant, das Neugliederungsgesetz noch im Juni in den Landtag einzubringen. Ob das nun so passiert, kann ich nicht sagen. Aber eins kann ich sagen: für mich ist das Urteil des Verfassungsgerichts das Ergebnis von 'Schnellschüssen' und handwerklichen Fehlern.", so Enders.
V. i. S. d. P. Christina Büller, Büro Landrätin