Stallpflicht für Geflügel im Ilm-Kreis wird gelockert 10.03.2017
Stallpflicht für Geflügel im Ilm-Kreis wird gelockert
Aufgrund einer aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, der räumlichen Verteilung von Geflügelpestausbrüchen bei Wildvögeln in Thüringen sowie eines Erlasses des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die Aufstallungspflicht für Geflügel im Ilm-Kreis ab sofort dahingehend gelockert, als dass sie nur noch die Geflügelhalter der Stadt Ilmenau sowie deren Ortsteile Heyda, Unterpörlitz, Oberpörlitz und Roda betrifft.
Des Weiteren gibt es Erleichterungen für die Durchführung von Geflügelausstellungen. Zum Ende des Monats soll erneut bewertet werden, ob die Stallpflicht weiter gelockert werden kann. Ungeachtet dessen gelten weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter im Ilm-Kreis wie das Betreten der Ställe nur in Schutzkleidung, der Notwendigkeit von Schuhdesinfektion sowie der Dokumentationspflicht von Legeleistung und Verlusten für alle Geflügelhaltungen im Ilm-Kreis zunächst bis zum 20. Mai diesen Jahres.
Für weiterführenden Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, 03628 738-851.
Den diesbezüglichen Verwaltungsakt finden Sie hier:
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Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallungspflicht und des Veranstaltungsverbotes (PDF, 687 kB)
V. i. S. d. P. Christina Büller, Büro Landrätin