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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Gesundheitsamt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-501

Fax:
03628 738-503

E-Mail:

De-Mail:
ges@ilm-kreis.de-mail.de

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Ansprechpartner:

Frau M. Lange
Gesundheitsamt
Sekretärin
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-501

Raum:
124

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Frau C. Hilger
Gesundheitsamt
Mitarbeiterin Verwaltung
Krankenhausstraße 12 a
98693 Ilmenau
Telefon:
03677 657-526

Raum:
106

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Leistungsbeschreibung

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 


An wen muss ich mich wenden?

An das Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Rechtsgrundlage