Seiteninhalt

Tierseuchen und Tiergesundheit

Tierseuchenbekämpfung

Ziel der Staatlichen Tierseuchenbekämpfung ist vor allem Tiere vor anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten zu schützen bzw. beim Auftreten der diese Krankheiten auslösenden Erreger amtliche Maßnahmen umzusetzen. Dabei handelt es sich um übertragbare Krankheiten mit bedeutsamer ökonomischer Relevanz. Nicht zuletzt geht es aber auch um den Schutz der menschlichen Gesundheit vor einer Gefährdung durch Tierseuchen/ Tierkrankheiten. Schließlich muss aber auch mit der Arbeit Sorge dafür getragen werden, dass Wettbewerbsnachteile bei der Erzeugung tierischer Lebensmittel im europäischen, mittlerweile aber auch weltweiten Raum vermieden werden. Hierzu sind Maßnahmen der Prävention zur Verhütung der Einschleppung und des Entstehens, der frühzeitigen Erkennung und Ermittlung der Ursachen und der gezielten Bekämpfung und Verhinderung der Weiterverbreitung der Erreger nötig.

Mitwirkungspflicht: Bricht eine anzeigepflichtige Tierseuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch befürchten lassen, so hat der Besitzer oder der Betreuer der Tiere oder jede andere Person, die die Aufsicht über die Tiere ausübt oder der Hoftierarzt unverzüglich die zuständige Behörde, hier das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Ilm-Kreises, zu informieren.

Anzeigepflichtige Tierseuchen sind z. B. die Maul- und Klauenseuche, die Schweinepest, die Geflügelpest, die Tollwut oder die Amerikanische Faulbrut bei Bienen.

Bearbeitung der An-, Um- und Abmeldung von Tierhaltungen

Die Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen  und meldepflichtigen Tierkrankheiten setzt voraus, dass die Tierhaltungen der Überwachungsbehörde bekannt sind. Hieraus ergibt sich folgende Pflicht:
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Einhufer, Fische oder Bienen halten will, hat die Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere und dem Standort der Tiere anzuzeigen. Das Formular finden Sie im download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Kontrollen

In wiederkehrenden Abständen werden landwirtschaftliche Nutztierhaltungen (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel, Kaninchen, Wild in Gatterhaltungen) aber auch Heimtierhaltungen im Hinblick auf die tierseuchenrechtlichen Anforderungen überprüft. Bei groben Verstößen gegen das Tiergesundheitsecht werden schriftliche Auflagen (Bescheide) erlassen, Bußgeldverfahren durchgeführt oder Strafanzeigen gestellt. Kontrolliert werden auch Tierveranstaltungen wie Tierschauen, Tierbörsen und Sportveranstaltungen mit Tieren.

Probenahmen

Probenahmen bei landwirtschaftlichen Nutztieren aber auch bei Wildtieren dienen als Monitoring dazu, frühzeitig v. a. anzeigepflichtige Tierseuchen in den Beständen aber auch in der Wildtierpopulation zu erkennen.

Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen (Atteste)

Auf Anforderung werden Gesundheitsbescheinigungen z. B. für Viehtransporte innerhalb der EU und im Verkehr mit Drittländern ausgestellt.

Bearbeitung von Anträgen auf Entschädigung und Beihilfen durch die Thüringer Tierseuchenkasse

Eine Entschädigung erfolgt bei der angeordneten Tötung von Tieren, für die Beiträge bei der Thüringer Tierseuchenkasse gezahlt wurden. Beitragspflichtig sind landwirtschaftliche Nutztier- und Bienenhaltungen.  Die Beihilfe richtet sich nach der Beihilfesatzung der Thüringer Tierseuchenkasse und wird zum Beispiel für Maßnahmen der Tierseuchendiagnostik gezahlt. 
Einen Antrag auf Beihilfe erhalten Sie im Download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.