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KINDERSCHUTZ: WAHRNEHMEN - BEURTEILEN - HANDELN

Sie sorgen sich um einen jungen Menschen in Ihrer Einrichtung oder Arztpraxis und benötigen für die nächsten Schritte eine Beratung?

Alle Berufsgruppen, aus dem pädagogischen bzw. sozialpädagogischen, medizinischen Bereich, aus Beratungs- und Anlaufstellen oder Behörden, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sind bei vermuteter Kindeswohlgefährdung aufgefordert, verantwortungsbewusst und sorgsam zu handeln.

Sie sind ein wichtiger Partner für den Schutz von Kindern und Jugendlichen!

Wenn Sie gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (PDF) wahrnehmen, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  1. Sprechen Sie, je nach Alter, mit dem Kind bzw. Jugendlichen und suchen Sie auch das Gespräch mit den Eltern.
  2. Beurteilen Sie: Gibt es auf Ihre Wahrnehmung nachvollziehbare und glaubhafte Erklärungen von den betroffenen Personen?
  3. Besprechen Sie mit dem jungen Menschen und dessen Eltern, wie die wahrgenommene Situation verändert werden kann, sodass die vermutete Gefährdung abgewendet wird.
  4. Zeigen Sie den Eltern Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten auf (PDF) und motivieren Sie, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Treffen Sie verbindliche Absprachen!

Es ist nicht immer leicht einzuschätzen, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für diese Bewertung haben Sie Anspruch auf die Unterstützung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (PDF).

Es ist wichtig, dass Sie Ihr Vorgehen dokumentieren. Unter den nachfolgenden Hinweisen finden Sie die entsprechenden Unterlagen für das weitere Vorgehen und zur Dokumentation.

Hinweise für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe:

Hinweise für Berufsgeheimnisträger:

Hinweise für Schulen:

https://www.schulportal-thueringen.de/kinderschutz

Weitere Informationen und Kinderschutz-Links finden Sie hier!

Bei Rückfragen oder Anliegen können Sie sich an jugendamt@ilm-kreis.de oder telefonisch an das Sekretariat unter 03628 738 601 wenden.