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Frauenhaus und Interventionsstelle des Ilm-Kreises

Was ist ein Frauenhaus?

Es ist eine Zufluchtstätte für Frauen und deren Kinder, die Gewalt erlebt haben und sich ihr entziehen wollen.

Wem steht das Haus offen?

Wenn Frauen und ihre Kinder Schutz suchen

  • bei akuter Bedrohung
  • bei körperlicher und / oder seelischer Misshandlung, besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden Aufnahme im Frauenhaus.

Unabhängig davon, ob die Frau zu ihrem Partner zurückkehrt oder sich von ihm trennen will, kann der Kontakt zum Frauenhaus aufrechterhalten werden. Die Anonymität ist gewährleistet. Alle Mitarbeiterinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Was sollte die Frau in das Frauenhaus mitbringen?

Personalausweis, Stammbuch bzw. Geburtsurkunde, Unterlagen des Arbeits-, Sozial- und Jugendamtes, Impfpapiere, Karte der Krankenkasse, Wohnungsschlüssel, notwendige Kleidung, Schulsachen der Kinder, vom Arzt verordnete Medikamente, persönliche Unterlagen, Lieblingsspielzeug der Kinder.

Wofür ist die Frau im Frauenhaus eigenverantwortlich?

Die Frauen gestalten das Zusammenleben im Haus gemeinsam.
Die Frau versorgt sich und ihre Kinder selbst.
Für die Betreuung und Erziehung der Kinder ist die Mutter verantwortlich.
Entscheidungen, die die Frau für ihren persönlichen Lebensbereich trifft, werden akzeptiert.

Hinweis: Nähere Informationen über die Dauer und die Kosten des Aufenthaltes erhalten Sie direkt über das Frauenhaus.

Weitere Beratungsangebote

Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses beraten Frauen, die von Gewalt betroffen sind, in einem persönlichen Gespräch oder am Telefon. Im Rahmen dieser Beratung geht es um die Sicherheit der Frau und deren Kinder:

  • im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
  • bezüglich Sorge- und Umgangsrecht
  • zum Gewaltschutzgesetz
  • im Rahmen von Stalking und Nachstellung
  • Existenzsicherung (z. B. Alg II) 

Bei Bedarf erfolgt eine Weitervermittlung z.B. an Rechtsanwälte, Ärzte, Therapeuten, Polizei oder andere Fachberatungsstellen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Zuständig für die Stadt Erfurt, den Ilm-Kreis und den Landkreis Sömmerda:

 

Was ist eine Interventionsstelle?

Schwerpunkt der Arbeit sind der Schutz und die Unterstützung von Frauen und deren Kindern, die häusliche Gewalt erlebt haben und / oder von körperlicher und psychischer Gewalt bedroht sind. Eine Interventionsstelle ist eine Einrichtung, die Opfer von häuslicher Gewalt entsprechend der Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes unterstützt und berät:

  • Zuhören und Auffangen des Opfers
  • Situationsanalyse 
  • Gefahrenanalyse 
  • Sicherheitsplanung 
  • Beratung über rechtliche Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
  • Begleitung und Vermittlung

Zuständig für den Raum Süd-West-Thüringen:

 

Weitere Ansprechpartner:

Telefon: 03677 6010
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Telefon: 03628 9200
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Telefon: 03628 6288180
Telefon: 03628 6288181
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Telefon: 03628 738-108
E-Mail: gfb@ilm-kreis.de
De-Mail: gfb@ilm-kreis.de-mail.de
Raum: 242
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https://www.hilfetelefon.de/de/startseite/   Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen 08000 116 016
   https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon.html


365 Tage im Jahr rund um die Uhr
erreichbar: Das Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung - Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos.

Auch Fachkräfte, die im Rahmen ihres beruflichen oder ehrenamtlichen Einsatzes mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert werden, können sich jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Darüber hinaus richtet sich das Angebot auch an alle anderen Menschen, die Frauen helfen wollen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Das können z. B. Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Bekannte sein. Auch wenn die Betroffenen kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend verständigen können, erhalten diese beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstützung. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich.

Hörgeschädigte und Gehörlose können über einen Relay-Dienst unkompliziert in Kontakt mit den Beraterinnen des Hilfetelefons treten - barrierefrei per Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher und kostenlos.