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Antragsarten

Die Bauaufsichtsbehörde wird hauptsächlich bei den nachfolgend genannten Fällen auf Antrag tätig:

  • Antrag auf Baugenehmigung,
  • Antrag auf Vorbescheid,
  • Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage,
  • Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes,
  • Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohneigentumsgesetz,
  • Antrag auf behördliches Einschreiten bei Baurechtswidrigkeiten, z. B. im Falle einsturzgefährdeter Bauwerke, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Zu allen genannten Antragsarten besteht die Möglichkeit, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Beratungen wahrzunehmen.

Die Anträge auf Baugenehmigung, Vorbescheid und Genehmigung einer Werbeanlage sind formgebunden. Sofern die erforderlichen Formulare nicht durch den vorlageberechtigten Entwurfsverfasser gestellt werden, finden Sie die Formulare auf dieser Internetseite.

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