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Tankstellen

Zu den im Verkehrsbereich emittierten luftverunreinigenden Stoffen gehören neben Stickstoffoxiden vor allem Kohlenwasserstoffe, die u.a. das krebserzeugende Benzol enthalten.

Im Jahr 1992, dem Jahr der Verabschiedung der 20. und der 21. BImSchV, wurden in Deutschland aus dem Verkehrsbereich etwa 500.000 t Kohlenwasserstoffe freigesetzt. Davon entfielen etwa 25 % auf die Verteilung der Ottokraftstoffe von den Raffinerien über Tanklager bis zu den Tankstellen, 10 % auf die Betankung der Kraftfahrzeuge und ca. 65 % auf Verdunstungsemissionen aus den Fahrzeugen (Heißabstellen, Tankatmen im Stillstand der Fahrzeuge).

Die Zwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV) und die Einundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV) enthalten Anforderungen zur Begrenzung dieser Kohlenwasserstoffemissionen. So ist bei Tanklagern das Gaspendelsystem vorgeschrieben, wenn nicht die beim Befüllen der Lagertanks verdrängte kraftstoffhaltige Luft über Abgasreinigungseinrichtungen gereinigt wird. Zur Verminderung der beim Befüllen der Fahrzeugtanks entstehenden Emissionen (Verdrängung der kraftstoffhaltigen Luft aus dem Fahrzeugtank) fordert die 21. BImSchV die Erfassung der beim Betanken verdrängten Gase und Rückführung in den Lagertank der Tankstelle ("Gasrückführung"). In Deutschland haben sich Gasrückführungssysteme mit Unterdruckunterstützung durchgesetzt.

Die 20. und 21. BImSchV wurden mehrfach geändert, unter anderem auch zur Umsetzung von EG-Recht.

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