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Wilde Abfallablagerungen

Die untere Abfallbehörde im Umweltamt ist gemäß § 24 Absatz 4 des Thüringer Abfallwirtschaftsgesetzes zuständig für Einzelablagerungen Beseitigungsverfügungen zu erlassen.

Die Untere Abfallbehörde ist deshalb auch zuständig für Ersatzvornahmen, d.h. für die umweltgerechte Beseitigung von Abfällen auf öffentlichen Grundstücken, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, der Beseitigungsverfügung nicht nachkommt oder die Gefährlichkeit der Ablagerungen ein sofortiges Handeln erfordern.
Die Mitteilung über eine wilde Abfallablagerung kann formlos, mit dem
Meldebogen zu wilden Abfallablagerungen und Verstößen bei der Abfallverbrennung, per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen.

Bitte teilen Sie uns einfach mit, wenn Sie illegale Abfallablagerungen gesehen haben. Sollten Sie Hinweise auf Verursacher haben, sind diese so genau wie möglich wiederzugeben. Verursacher, denen ohne Zweifel eine illegalen Müllablagerung nachgewiesen werden kann, werden entsprechend mit einem Bußgeld bestraft.

Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen.

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