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Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens - Zollkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen dient zur dauerhaften Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland. Das Fahrzeug wird aus dem deutschen Fahrzeugregister gelöscht.

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I und amtliche Kennzeichen
  • bei abgemeldeten bzw. außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintragung des Datums der Außerbetriebsetzung
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung inkl. Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen (Grüne Versicherungskarte)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder Anschriftennachweis des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Für die Rückerstattung der entrichteten Mehrwertsteuer ist es unter Umständen notwendig, sich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen zu lassen. Eine generelle Beantragungspflicht gegenüber der Zulassungsbehörde gibt es nicht. Lassen Sie sich hierzu vorher vom zuständigen Hauptzollamt in Erfurt beraten.

Am Fahrzeug muss grundsätzlich die Kontrolle der Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) durchgeführt werden, so dass das Fahrzeug entweder bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden muss oder es muss eine aktuelle Bescheinigung einer Prüforganisation zur FIN-Kontrolle vorgelegt werden.

Im Fall des Nichtvorhandenseins einer SEPA-Bankverbindung (IBAN und ggf. BIC) ist die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens erst nach Zahlung der fälligen Kfz-Steuer beim Hauptzollamt möglich.

Gebühren: 34,60 Euro - 61,30 Euro

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