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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges

Mit Halterwechsel

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintragung des Datums der Außerbetriebsetzung
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • ggf. entwertete Kennzeichenschilder (wenn das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung Fahrzeugen aus dem Ilm-Kreis reserviert worden ist)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 33,20 Euro - 52,30 Euro

Auf den gleichen Halter

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Änderung des amtlichen Kennzeichens)
  • Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintragung des Datums der Außerbetriebsetzung
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 23,90 Euro - 52,30 Euro

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