Seiteninhalt
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Mit Halterwechsel
Erforderliche Unterlagen:
-
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintragung des Datums der Außerbetriebsetzung
-
Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
-
ggf. entwertete Kennzeichenschilder (wenn das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung Fahrzeugen aus dem Ilm-Kreis reserviert worden ist)
-
bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
-
elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
-
Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 97 kB)
-
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
-
bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 33,20 Euro - 52,30 Euro
Auf den gleichen Halter
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Änderung des amtlichen Kennzeichens)
- Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintragung des Datums der Außerbetriebsetzung
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
- elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
-
Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 97 kB)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 23,90 Euro - 52,30 Euro