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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges nur mit COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ohne Vorlage Zulassungsbescheinigung)

Erforderliche Unterlagen:

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
  • Rechnung oder Kaufvertrag des deutschen Händlers oder Rechnung des ausländischen Händlers (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung / Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt)
  • Hersteller- bzw. Händlerbescheinigung, dass für das Fahrzeug bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt worden ist
  • evtl. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Neufahrzeug aus einem nicht EU-Staat eingeführt worden ist
  • elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 34,40 Euro - 67,60 Euro

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