Seiteninhalt

Einbürgerung

Ausländische Staatsangehörige sowie heimatlose Ausländer und Staatenlose können unter bestimmten Voraussetzungen die Einbürgerung beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Gesetzgeber hat für die Einbürgerung verschiedene Rechtsgrundlagen geschaffen, welche bei Bedarf im Internet unter www.einbuergerung.de eingesehen werden können.

Zum Zweck der rechtlichen Beratung, der formgerechten Antragstellung und der vorzulegenden Unterlagen wird jedem, der am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit interessiert ist, eine Vorsprache in der Staatsangehörigkeitsbehörde empfohlen.

Kosten:

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt in der Regel für jede volljährige Person 255,- Euro und für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit eingebürgert werden sollen 51,- Euro.

Ansprechpartner: 

Telefon: 03628 738-570
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Raum: 21
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Telefon: 03628 738-571
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Raum: 27
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Zurück