Seiteninhalt



Winterdienst - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-152

Fax:
03628 738-159

E-Mail:

De-Mail:
glm@ilm-kreis.de-mail.de

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden



Ansprechpartner:

Herr C. Kühnlenz
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Bauleiter Tief- & Straßenbau
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-166

Raum:
305

Visitenkarte anzeigen





Herr U. Seeber
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Bauleiter Tief- & Straßenbau
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-165

Raum:
305

Visitenkarte anzeigen



Leistungsbeschreibung

Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Straßen und Gehwege bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Innerhalb der Ortslagen haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Darüber hinaus sind die Gehwege und Fußgängerüberwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Thüringer Straßen liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten. Außerhalb geschlossener Ortslagen sollen die jeweiligen Träger der Straßenbaulast dafür sorgen, dass die Straßen möglichst schnell geräumt oder gestreut werden.

Die Räum- und Streupflicht bezüglich der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anwohner übertragen.


Rechtsgrundlage