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Trinkwasserüberwachung
Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Gesundheitsamt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-501
Fax:
03628 738-503
E-Mail:
De-Mail:
ges@ilm-kreis.de-mail.de
Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (ÖGD-VO)