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Familienerholung - Förderung kommunal


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Jugendamt
Postanschrift: Ritterstraße 14
Amtssitz:
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-601

Fax:
03628 738-602

E-Mail:

De-Mail:
jugendamt@ilm-kreis.de-mail.de

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Leistungsbeschreibung

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Rechtsgrundlage